Zum Inhalt springen
videoprävention.de

Kapitel 08 · Aufschaltung

Alarmaufschaltung und Videoverifikation

Zwischen einer Kamera, die nur aufzeichnet, und einer Anlage, die von einer Leitstelle betreut wird, liegen mehrere Stufen. Sie unterscheiden sich in Reaktionsfähigkeit, Aufwand und Kosten.

Vier Stufen im Vergleich

Lokale Aufzeichnung

Bilder werden gespeichert, niemand wird benachrichtigt. Nutzen: Dokumentation nach dem Ereignis.

Alarmübermittlung an den Betreiber

Push-Nachricht oder E-Mail an den Betreiber. Wirksam nur, wenn jemand erreichbar ist und angemessen reagieren kann.

Videoverifikation

Bei einem Alarm werden Bilder zur Prüfung bereitgestellt, sodass zwischen echtem Ereignis und Fehlalarm unterschieden werden kann.

Professionelle NSL-Anbindung

Eine Notruf- und Serviceleitstelle prüft Ereignisse rund um die Uhr, spricht Täter ggf. per Lautsprecher an, alarmiert Interventionskräfte oder Polizei und dokumentiert den Vorgang. Anforderungen an Alarmempfangsstellen beschreibt u. a. die Normenreihe DIN EN 50518.

Der Maßnahmenplan

Kern jeder Aufschaltung ist ein abgestimmter Maßnahmenplan: Welche Ereignisse lösen was aus, wer wird in welcher Reihenfolge informiert, wer erhält Schlüssel, welche Zeitpläne gelten? Ohne diese Festlegungen kann auch die beste Leitstelle nicht zielgerichtet handeln.

Technische Voraussetzungen

  • Stabile, überwachte Übertragungswege (ggf. redundant)
  • Kompatibilität von Kamera, Analyse und Leitstellensoftware
  • Regelmäßige Testalarme
  • Klare Scharf-/Unscharf-Zeiten

Chancen

  • Reaktion statt nur Dokumentation
  • Weniger Fehleinsätze
  • Lückenlose Protokolle

Grenzen

  • Laufende Kosten
  • Abhängigkeit von Übertragung
  • Fehlalarme belasten Abläufe und Budget

Häufige Fragen

+Was ist eine NSL?

Eine Notruf- und Serviceleitstelle ist eine ständig besetzte Stelle, die Alarme entgegennimmt und nach Maßnahmenplan bearbeitet.

+Rückt die Polizei bei jedem Videoalarm aus?

Das liegt in der Entscheidung der Polizei. Ein verifizierter Alarm mit Bildinformation ist jedoch aussagekräftiger als eine unbestätigte Meldung.

Quellen

  1. DIN EN 50518 – Alarmempfangsstelle (Normenreihe)
  2. DIN EN IEC 62676 – Videoüberwachungsanlagen für Sicherheitsanwendungen (Normenreihe)

Konkrete Beratung zu Planung, Aufschaltung oder Sicherheitsdienstleistungen bietet der Betreiber dieses Portals: Sicherheit und Service Westfalen e.K..

Weiterlesen